Allgemeiner Hinweis: Grenzüberschreitender Pferdetransport
Beim Transport in oder durch andere EU-Mitgliedstaaten muss zusätzlich eine TRACES-
Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden, die nach einer Verladeuntersuchung durch den örtlich
zuständigen Amtstierarzt / die örtlich zuständige Amtstierärztin ausgestellt wird. Für Pferde mit
eingetragenem Validierungsabzeichen kann eine TRACES-Gesundheitsbescheinigung mit einer
Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ausgestellt werden. Mit einem solchen Zeugnis kann dann das Pferd
innerhalb von 30 Tagen beliebig oft innerhalb der EU verbracht werden.
Quelle: https://www.oeiv.org/bestimmungen-zu-pferdetransporten/sport/